Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz bei Corona-Impfung durch Tierärzt:innen
Am 10.12.2021 haben Bundestag und den Bundesrat beschlossen, dass auch Tierärzt:innen Menschen gegen Corona impfen dürfen, wenn diese ärztlich geschult worden sind und geeignete Räumlichkeiten zur Vornahme der Corona-Impfung zur Verfügung stehen, Sollten nun Tierärzt:innen, die gegen Corona impfen möchten, alle gesetzlichen Vorgaben einhalten, kann der Gruppenvertragspartner den Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang einer bestehenden Betriebshaftpflicht für die Corona-Impfung bestätigen.
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