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Versicherung für Unternehmensberater mit Plattform-Vorteil

Ein­fach vom Experten.

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Die Unternehmensberater-Versicherung für Plattform-Mitglieder - Ihre Vorteile

X % Prä­mi­en­vor­teil für Plattform-Mitglieder

Für alle Platt­form-Mit­glie­der haben wir zu dem güns­ti­gen Preis-Leis­tungs­ver­hält­nis einen zusätz­li­chen Prä­mi­en­vor­teil von X % ver­ein­ba­ren können.

Leis­tungs-Update-Garan­tie

Inno­va­ti­ons­klau­sel garan­tiert immer aktu­el­len markt­ge­rech­ten Ver­si­che­rungs­schutz. Neue Leis­tungs­merk­ma­le sind ohne Doku­men­ta­ti­on auto­ma­tisch eingeschlossen.

100 Tage Geld-Zurück-Garantie

Soll­ten Sie nicht zufrie­den sein, kön­nen Sie Ihren Ver­trag inner­halb der ers­ten 100 Tage kün­di­gen und wir erstat­ten Ihnen die Prämie.

Bes­te Leistung

Wenn am Scha­dens­tag die Bedin­gun­gen des Gesamt­ver­band der Deut­schen Versicherungs­wirtschaft bes­ser sind, wird der Ver­si­che­rer auf die­sen regulieren.

Highlights des Plattform-Rahmenvertrages

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Mitversicherung von vertraglichen und gesetzlichen Schadensersatzansprüche
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Mitversicherung von Schadensersatzansprüchen wegen verspäteter Leistung
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Abmahnungen wegen Urheber- und Marken­- sowie Wettbewerbsverletzungen
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Abmahnungen und Strafen bei Datenschutzverletzungen
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Mitversicherung von freien Mitarbeiter und Subunternehmen
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Mitversicherung von Vertrauens- und Betrugsschäden bis 25.000 €
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Optional Mitversicherung von Druckeigenschäden bis 300.000 € möglich
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Alle Tätigkeiten sind weltweit versichert

Für wen ist die Berater-Haftpflicht-Versicherung unverzichtbar?

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Freelancer, Startups, kleine und mittlere Unternehmen

Für alle Unternehmens- und Personalberater von einem Umsatz von 1 € bis 1,5 Mio. €. Bei größeren Umsätzen schreiben Sie uns bitte für ein individuelles Angebot an.

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Für die gesam­te Unternehmensberater-Branche

Die fol­gen­den Bei­spie­le für ver­si­cher­te Tätig­kei­ten sind nicht abschlie­ßend. Versicherungs­schutz wird im Sin­ne einer offe­nen Berufs­bild­de­ckung für Unter­neh­mens- und Per­so­nal­be­ra­ter gewährt.

So funktioniert die Zusammen­arbeit

1.

Kon­fi­gu­rie­ren Sie Ihren Versicherungsschutz

Stel­len Sie Ihren Versicherungs­schutz inkl. Deckungs­summen und Selbst­behalt eigen­ständig zusam­men und wäh­len Sie aus unse­ren star­ken Leistungspaketen.

2.

Online bean­tra­gen und Poli­ce per Mail

Versicherungs­schutz online bean­tra­gen und Poli­ce und Vertrags­unterlagen per Mail erhalten.

3.

Bera­tung durch Experten

Sie haben Fra­gen und wün­schen eine Bera­tung? Zögern Sie nicht uns zu kon­tak­tie­ren. Ger­ne per Tele­fon, Mail oder Video Call.

4.

Ände­run­gen / Schadenmeldung 

Bei Ände­run­gen zu Ihrem Ver­trag oder bei einer Scha­den­mel­dung kön­nen Sie sich direkt an uns wen­den. Wir unter­stüt­zen Sie gerne!

Konfigurieren Sie Ihren Versicherungs­schutz ganz individuell

Netto-Monatsbeitrag am Beispiel eines Unternehmensberaters mit 100.000 € Umsatz

Schadenbeispiele

Unbrauch­ba­res Computersystem

Eine Event-Agen­tur ist mit der Orga­ni­sa­ti­on einer Vor­trags­rei­he betraut. Ein­la­dun­gen an 200 exklu­si­ve Teil­neh­mer sind ver­schickt. Die Agen­tur hat das Kon­gress­zen­trum inklu­si­ve Rah­men­pro­gramm für den 12. August statt den 21. August gebucht. Der Auf­trag­ge­ber ent­zieht den kom­plet­ten Ver­an­stal­tungs-Etat in Höhe von 700.000 € jähr­lich, macht Repu­ta­ti­ons­schä­den und Scha­den­er­satz­for­de­run­gen gel­tend. Die Teil­neh­mer for­dern ent­stan­de­ne Rei­se­kos­ten zurück.

Ver­zugs­scha­den

Ein Bera­tungs­un­ter­neh­men ist mit der Lei­tung eines Pro­jek­tes bei einem Auf­trag­ge­ber betraut. Auf­grund per­so­nel­ler Aus­fäl­le ist der Bera­ter nicht in der Lage, wich­ti­ge Unter­la­gen recht­zei­tig ab-zuge­ben. Das Pro­jekt ver­zö­gert sich um einen wei­te­ren Monat. Der Auf­trag­ge­ber stellt Scha­dens­er­satz­an­sprü­che und ent­gan­ge­nen Ge-winn in Höhe von 120.000 € in Anspruch.

Ver­let­zung von Schutzrechten

Ein Unter­neh­mens­be­ra­ter ver­öf­fent­licht auf sei­ner Web­sei­te Bil­der eines Kon­gres­ses. Der Rech­te­inha­ber mahnt den Unter­neh­mens­be-rater ab, da die­se Bil­der ohne sei­ne Ein­wil­li­gung ver­öf­fent­licht wur-den. Die Kos­ten belau­fen sich auf 5.000 €.

M&A — Schaden

Ein Unter­neh­men beauf­tragt einen Bera­ter mit der Due-Dil­li­gence-Prü­fung eines Kauf­ob­jek­tes. Hier­bei beach­tet der Bera­ter nicht, dass das zu kau­fen­de Unter­neh­men kürz­lich zwei Groß­kun­den ver­lo­ren hat. Die Dif­fe­renz aus der Kauf­sum­me und dem tat­säch­li­chen Wert des Unter­neh­mens stellt der Auf­trag­ge­ber dem Bera­ter in Rechnung.

Cyber-Eigen­scha­den

Der Mit­ar­bei­ter einer Mar­ke­ting-Agen­tur öff­net den Anhang einer E‑Mail, wel­cher einen Ver­schlüs­se­lungs­tro­ja­ner beinhal­tet. Alle Daten auf den Sys­te­men der Agen­tur wer­den somit unles­bar gemacht. Die Kos­ten für die IT-Foren­sik sowie die Ent­fer­nung der Schad­soft­ware und Instal­la­ti­on neu­er Sicher­heits­soft­ware betra­gen 26.000 €.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

War­um benö­ti­ge ich eine Berater-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung? 

Die Bera­ter-Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung zählt zu den gewerb­li­chen Ver­si­che­run­gen und ist für alle Unter­neh­mens- und Per­so­nal­be­ra­ter unver­zicht­bar. Sie sichert finan­zi­el­le Schä­den ab, die wäh­rend Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit von Ihnen oder Ihren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den, etwa weil Sie einen Kun­den bei einem Kun­den falsch beraten.

Sind auch Abmah­nun­gen wegen Urheber‑, Marken‑, und Wett­be­werbs­rechts­ver­let­zun­gen mitversichert?

Die Bera­ter-Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie auch, wenn Sie ver­se­hent­lich eine die­ser geis­ti­gen Schutz­rech­te bei einem Drit­ten verletzen.

Sind Risi­ken im Zusam­men­hang mit Daten­schutz­ver­let­zun­gen vom Ver­si­che­rungs­schutz umfasst?

Die Bert­aer-Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert auch Schä­den, die Ihnen durch die Ver­let­zung von anwend­ba­ren Daten­schutz­ge­set­zen (zum Bei­spiel Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG)) in der jeweils gül­ti­gen Fas­sung, Euro­päi­sche Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (EU-DSGVO) entstehen.

Sind Straf­ta­ten von eige­nen Mit­ar­bei­tern und Betrug von Drit­ten mitversichert?

Mit der hier ange­bo­te­nen Bera­ter-Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Sie auch gegen Betrug von Drit­ten und Dieb­stahl von eige­nen Mit­ar­bei­tern bis zu einer Ent­schä­di­gungs­gren­ze von 25.000 € abgesichert.

Wel­che Schä­den über­nimmt der Bau­stein Per­so­nen- und Sachschaden?

Der wähl­ba­re Bau­stein Per­so­nen- und Sach­scha­den deckt sämt­li­che Per­so­nen- und Sach­schä­den, die sich aus Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit gegen­über Drit­ten erge­ben. Auch die­ser Bau­stein ist unver­zicht­bar und steht neben Ihrer Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung für der­ar­ti­ge Schä­den im gewerb­li­chen Bereich. Wenn Sie einen Sach­scha­den an Ihren gewerb­lich gemie­te­ten Räum­lich­kei­ten ver­ur­sa­chen oder bei einem Kun­den­ter­min bei­spiels­wei­se ein Glas Wein auf den Per­ser-Tep­pich ver­schüt­ten, tritt die Ver­si­che­rung ein.

War­um benö­ti­ge ich den Bau­stein Cyber- und Datendeckung?

War­um benö­ti­ge ich eine Media-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Sind auch Abmah­nun­gen wegen Urheber‑, Marken‑, und Wett­be­werbs­rechts­ver­let­zun­gen mitversichert?

Sind Risi­ken im Zusam­men­hang mit Daten­schutz­ver­let­zun­gen vom Ver­si­che­rungs­schutz umfasst?

Sind Straf­ta­ten von eige­nen Mit­ar­bei­tern und Betrug von Drit­ten mitversichert?

Wel­che Schä­den über­nimmt die Media-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

War­um benö­ti­ge ich eine Cyber- und Datendeckung?

Der wähl­ba­re Bau­stein Cyber- und Daten­ei­gen­scha­den bie­tet Ihnen einen Basis-Schutz für die Gefah­ren von Hacker­an­grif­fen. Inklu­diert ist ein 24/7 Not­fall­dienst, der Sie bei einem Cyber-Vor­fall sofort und ein­fach unter­stützt. Außer­dem erstat­tet der Ver­si­che­rer die Kos­ten von IT-Dienst­leis­tern zur Ret­tung Ihrer Daten und der Wie­der­her­stel­lung der Sys­te­me. Letzt­lich ist auch die anwalt­li­che Unter­stüt­zung bei der sen­si­blen Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Daten­schutz­be­hör­den versichert.

War­um benö­ti­ge ich den Bau­stein D&O‑Außenhaftung?

Der wähl­ba­re Bau­stein D&O‑Außenhaftung ist der Basis-Schutz für die per­sön­li­che Haf­tung von Geschäfts­füh­rern. Wenn die Pra­xis als GmbH oder UG orga­ni­siert ist, kön­nen Drit­te (bspw. Finanz­amt, Insol­venz­ver­wal­ter) direkt Ansprü­che gegen die Geschäfts­füh­rer rich­ten. Die D&O schützt das per­sön­li­che Ver­mö­gen der Geschäftsführer.

Wie ver­hal­te ich mich im Schadenfall?

Im Scha­den­fall wen­den Sie sich bit­te direkt per Mail an: schaden@markel.de – wir wer­den Sie dann im wei­te­ren Vor­ge­hen unterstützen.

Wie setzt sich mein zu zah­len­der Bei­trag zusammen?

Der Bei­trag für die Bera­ter-Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung setzt sich aus der Höhe des Umsat­zes, den gewünsch­ten Deckungs­sum­men und Ihrer Zah­lungs­wei­se zusammen.

Ihre Vertragspartner

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