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Versicherung für Geschäftsführer mit Plattform-Vorteil

Ein­fach vom Experten.

Antrag her­un­ter­la­den

Die D&O-Versicherung für Plattform-Mitglieder - Ihre Vorteile

10% Prä­mi­en­vor­teil für Plattform-Mitglieder

Für alle Platt­form-Mit­glie­der haben wir zu dem güns­ti­gen Preis-Leis­tungs­ver­hält­nis einen zusätz­li­chen Prä­mi­en­vor­teil von X % ver­ein­ba­ren können.

Leis­tungs-Update-Garan­tie

Inno­va­ti­ons­klau­sel garan­tiert immer aktu­el­len markt­ge­rech­ten Ver­si­che­rungs­schutz. Neue Leis­tungs­merk­ma­le sind ohne Doku­men­ta­ti­on auto­ma­tisch eingeschlossen.

100 Tage Geld-Zurück-Garantie

Soll­ten Sie nicht zufrie­den sein, kön­nen Sie Ihren Ver­trag inner­halb der ers­ten 100 Tage kün­di­gen und wir erstat­ten Ihnen die Prämie.

Bes­te Leistung

Wenn am Scha­dens­tag die Bedin­gun­gen des Gesamt­ver­band der Deut­schen Versicherungs­wirtschaft bes­ser sind, wird der Ver­si­che­rer auf die­sen regulieren.

Highlights des Plattform-Rahmenvertrages

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Mitversicherung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer persönlich
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Mitversicherung von Ansprüchen des Finanzamts gegen den Geschäftsführer persönlich
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Mitversicherung von Ansprüchen des Insolvenzverwalters gegen den Geschäftsführer persönlich
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Mitversicherung von Ansprüchen der Sozialversicherungsträger gegen den Geschäftsführer persönlich
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Bedingt vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sind versichert
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Sie können Ihren Anwalt zur Abwehr des Anspruchs frei wählen und wir übernehmen die Kosten auf Stundensatz-Basis
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Vorsorgliche Rechtsberatungskosten zur Vermeidung eines Versicherungsfalls
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Unbekannte Pflichtverletzungen, die vor Versicherungsbeginn begangen worden, sind vom Versicherungsschutz umfasst

Für wen ist die D&O-Versicherung unverzichtbar?

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Geschäftsführer von kleinen und mittleren Unternehmen

Für alle Geschäftsführer von einem Umsatz von 1 € bis 10 Mio. €. Bei größeren Umsätzen schreiben Sie uns bitte für ein individuelles Angebot an.

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Für sämt­li­che Geschäfts­füh­rer ein Vertrag

Ver­si­cher­te Per­so­nen sind sämt­li­che ehe­ma­li­ge, gegen­wär­ti­ge und zukünf­ti­ge bestell­te Mit­glie­der ein­schließ­lich deren Stell­ver­tre­ter der geschäfts­füh­ren­den Organmitglieder.

So funktioniert die Zusammen­arbeit

1.

Kon­fi­gu­rie­ren Sie Ihren Versicherungsschutz

Stel­len Sie Ihren Versicherungs­schutz inkl. Deckungs­summen und Selbst­behalt eigen­ständig zusam­men und wäh­len Sie aus unse­ren star­ken Leistungspaketen.

2.

Online bean­tra­gen und Poli­ce per Mail

Versicherungs­schutz online bean­tra­gen und Poli­ce und Vertrags­unterlagen per Mail erhalten.

3.

Bera­tung durch Experten

Sie haben Fra­gen und wün­schen eine Bera­tung? Zögern Sie nicht uns zu kon­tak­tie­ren. Ger­ne per Tele­fon, Mail oder Video Call.

4.

Ände­run­gen / Schadenmeldung

Bei Ände­run­gen zu Ihrem Ver­trag oder bei einer Scha­den­mel­dung kön­nen Sie sich direkt an uns wen­den. Wir unter­stüt­zen Sie gerne!

Konfigurieren Sie Ihren Versicherungs­schutz ganz individuell

Netto-Monatsbeitrag am Beispiel eines Unternehmens mit 100.000 € Umsatz

Schadenbeispiele

Geschäfts­füh­rer ver­ur­sacht Vermögensschaden

Die ver­trag­li­che und schrift­li­che Ver­ein­ba­rung eines Fest­prei­ses wur­de dem Geschäfts­füh­rer eines Unter­neh­mens zum Ver­häng­nis. Beim Auf­trags­ab­schluss stell­te sich her­aus, dass die ent­stan­de­nen Kos­ten für die Fer­ti­gung des Pro­dukts um vie­les höher waren, als der ver­ein­bar­te Festpreis.

Der Geschäfts­füh­rer wur­de des­halb wegen Ver­let­zung sei­ner Sorg­falts­pflicht bei der Ange­bots­er­stel­lung, von sei­nem Unter­neh­men auf Scha­dens­er­satz ver­klagt. Lei­der ver­füg­te der Geschäfts­füh­rer über kei­ne D&O‑Versicherung, sonst hät­te er eine Frei­stel­lung von Scha­den­er­satz an sei­ne Fir­ma bewir­ken kön­nen. Die Scha­dens­hö­he belief sich auf 128.000 €.

Scha­dens­fall durch Pflichtverletzung

In einer Braue­rei wur­de der Geschäfts­füh­rer zu einer Scha­dens­er­satz­zah­lung in Höhe von 810.000 € ver­ur­teilt. Die Braue­rei hat­te ihn wegen einer Pflicht­ver­let­zung ver­klagt und Scha­dens­er­satz gefor­dert. Die Begrün­dung war, dass der Geschäfts­füh­rer sich wäh­rend sei­ner Tätig­keit nicht auf das Kern­ge­schäft der Braue­rei, son­dern auf Immo­bi­li­en­ge­schäf­te kon­zen­triert hat­te. Das Unter­neh­men erlitt durch die­se Pflicht­ver­let­zung einen Scha­den in Höhe von 12 Mio. €.

Ver­säum­nis führt zu Schadenersatzzahlung

Herr G., der Vor­stand eines Golf­clubs, ver­säum­te die Ver­län­ge­rung des Pacht­ver­tra­ges für das Ver­eins­ge­bäu­de. Herr G., der für die recht­zei­ti­ge Ver­län­ge­rung zu den gleich­blei­ben­den Kon­di­tio­nen zustän­dig war, hat­te nun wesent­lich mehr für den Pacht­zins bezah­len müs­sen. Für die Mehr­kos­ten der wei­te­ren Pacht für das Ver­eins­ge­län­de beschloss der Ver­ein Herrn G. auf Scha­den­er­satz in Anspruch zu nehmen.

Ver­schwei­gen von finan­zi­el­ler Schief­la­ge des Unternehmens

Die ehe­ma­li­gen Vor­stän­de eines Bau­kon­zer­nes wur­den wegen hoher Ver­lus­te aus dem Immo­bi­li­en­ge­schäft von ihrem Unter­neh­men ver­klagt. Die dro­hen­den Risi­ken und die Schief­la­ge des Kon­zerns sol­len die­se ver­schwie­gen haben. Die Vor­stands­mit­glie­der wur­den vom Kon­zern auf Scha­den­er­satz in Höhe von 34,2 Mio. € ver­klagt. Nach einem Ver­gleich, der über 25,6 Mio. € geschlos­sen wur­de, bezahl­te der D&O‑Versicherer.

D&O‑Versicherung sprang bei Zah­lung von För­der­mit­tel ein

Für den Genos­sen­schafts­grün­der Herr J. wur­de die Pau­schal­mie­te für die Genos­sen­schafts­räu­me zum Ver­häng­nis. Bei der Nut­zung der Räu­me war auch die vor­han­de­ne Büro- und IT-Ein­rich­tung inbe­grif­fen. Beim Land ist der Antrag auf Fehl­be­darfs­fi­nan­zie­rung zwar zuläs­sig, jedoch nicht für den anschlie­ßen­den Nach­weis der antrags­ge­mä­ßen Verwendung.

Da die Genos­sen­schaft das Geld an das Land hät­te zurück­be­zah­len müs­sen, for­der­ten sie es von ihrem Grün­der. Glück­li­cher­wei­se hat­te Herr J. eine D&O‑Versicherung, die sofort für ihn ein­sprang. Sie über­nahm die Gesamt­kos­ten von 30.000 €.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

War­um benö­tigt mein Unter­neh­men eine D&O‑Versicherung?

Es sind vie­le unter­schied­li­che Arten von Pflicht­ver­let­zun­gen mög­lich, die Unter­neh­mens­ver­ant­wort­li­chen vor­ge­wor­fen wer­den kön­nen. Oft sind sich die Betrof­fe­nen nicht ein­mal ihrer Feh­ler bewusst. In die­sen Fäl­len kommt die D&O‑Versicherung zum Tra­gen. Sie schützt im Wesent­li­chen das pri­va­te Ver­mö­gen von Unter­neh­mens­ver­ant­wort­li­chen (Geschäfts­lei­tung und sons­ti­ge lei­ten­de Angestellte).

Wel­che Haupt­auf­ga­be erfüllt die D&O‑Versicherung?

Die D&O‑Versicherung über­nimmt im Wesent­li­chen drei wich­ti­ge Auf­ga­ben für den Mana­ger oder Beauf­trag­ten, wenn der Vor­wurf einer began­ge­nen Pflicht­ver­let­zung zu einem Ver­mö­gens­scha­den­an­spruch führt: Prü­fung der Leis­tungs­fra­ge, Scha­den­er­satz­zah­lung bei begrün­de­ten Ansprü­chen und Abwehr unbe­grün­de­ter Ansprüche.

Müs­sen in der D&O‑Versicherung alle mit­ver­si­cher­ten Per­so­nen ange­ge­ben werden?

Nein. In der D&O‑Versicherung sind sämt­li­che ehe­ma­li­gen, gegen­wär­ti­gen und zukünf­ti­gen Unter­neh­mens­ver­ant­wort­li­che auto­ma­tisch mit­ver­si­chert und müs­sen im Ver­si­che­rungs­schein nicht expli­zit genannt werden.

Wie wird in der D&O‑Versicherung ein Scha­den ausgelöst?

In der D&O‑Versicherung wird ein Ver­si­che­rungs­fall aus­ge­löst, wenn ver­si­cher­te Per­so­nen für Pflicht­ver­let­zun­gen in Aus­übung ihrer Tätig­keit auf­grund gesetz­li­cher Haft­pflicht­be­stim­mun­gen für einen Ver­mö­gens­scha­den auf Scha­dens­er­satz in Anspruch genom­men werden.

Was ver­steht man bei der D&O‑Versicherung unter Innenhaftung?

Die Innen­haf­tung spielt vor allem bei der Haf­tung von Orga­nen eines Unter­neh­mens eine Rol­le, wenn die­se für Pflicht­ver­let­zun­gen in Aus­übung ihrer Tätig­keit auf­grund gesetz­li­cher Haft­pflicht­be­stim­mun­gen für einen Ver­mö­gens­scha­den vom eige­nen Unter­neh­men auf Scha­dens­er­satz in Anspruch genom­men wer­den. In der Pra­xis betref­fen mehr als zwei Drit­tel aller Ansprü­che die Innenhaftung.

Was ver­steht man bei der D&O‑Versicherung unter Außenhaftung?

Die Außen­haf­tung spielt vor allem bei der Haf­tung von Orga­nen eines Unter­neh­mens eine Rol­le, wenn die­se für Pflicht­ver­let­zun­gen in Aus­übung ihrer Tätig­keit auf­grund gesetz­li­cher Haft­pflicht­be­stim­mun­gen für einen Ver­mö­gens­scha­den von einem Drit­ten auf Scha­dens­er­satz in Anspruch genom­men wer­den. Drit­te kön­nen Kun­den, Lie­fe­ran­ten, der Staat oder sogar der Insol­venz­ver­wal­ter sein.

Was ver­steht man unter „Pas­si­vem Rechts­schutz“ in der D&O‑Versicherung?

Selbst wenn es beim Vor­wurf einer Pflicht­ver­let­zung einer ver­si­cher­ten Per­son nicht zu einer Ver­ur­tei­lung kommt, ent­ste­hen erheb­li­che Kos­ten bei der Abwehr der unbe­rech­tig­ten Ansprü­che. Die D&O‑Versicherung trägt die Kos­ten für gericht­li­che und außer­ge­richt­li­che Abwehrkosten.

Wie ver­hal­te ich mich im Schadenfall?

Im Scha­den­fall wen­den Sie sich bit­te direkt per Mail an: schaden@markel.de – wir wer­den Sie dann im wei­te­ren Vor­ge­hen unterstützen.

Wie setzt sich mein zu zah­len­der Bei­trag zusammen?

Der Bei­trag für die D&O‑Versicherung setzt sich aus der Höhe des Umsat­zes, den gewünsch­ten Deckungs­sum­men und Ihrer Zah­lungs­wei­se zusammen.

Ihre Vertragspartner

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