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Versicherung für Online Händler mit Plattform-Vorteil

Ein­fach vom Experten.

Antrag her­un­ter­la­den

Die E-Commerce-Versicherung für Plattform-Mitglieder - Ihre Vorteile

10% Prä­mi­en­vor­teil für Plattform-Mitglieder

Für alle Platt­form-Mit­glie­der haben wir zu dem güns­ti­gen Preis-Leis­tungs­ver­hält­nis einen zusätz­li­chen Prä­mi­en­vor­teil von 10% ver­ein­ba­ren können.

Leis­tungs-Update-Garan­tie

Inno­va­ti­ons­klau­sel garan­tiert immer aktu­el­len markt­ge­rech­ten Ver­si­che­rungs­schutz. Neue Leis­tungs­merk­ma­le sind ohne Doku­men­ta­ti­on auto­ma­tisch eingeschlossen.

100 Tage Geld-Zurück-Garantie

Soll­ten Sie nicht zufrie­den sein, kön­nen Sie Ihren Ver­trag inner­halb der ers­ten 100 Tage kün­di­gen und wir erstat­ten Ihnen die Prämie.

Bes­te Leistung

Wenn am Scha­dens­tag die Bedin­gun­gen des Gesamt­ver­band der Deut­schen Versicherungs­wirtschaft bes­ser sind, wird der Ver­si­che­rer auf die­sen regulieren.

Highlights des Plattform-Rahmenvertrages

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Mitversicherung von vertraglichen und gesetzlichen Schadensersatzansprüche
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Mitversicherung von Schadensersatzansprüchen wegen verspäteter Leistung
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Abmahnungen wegen Urheber- und Marken­- sowie Wettbewerbsverletzungen
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Abmahnungen und Strafen bei Datenschutzverletzungen
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Optional Mitversicherung von Personen- und Sachschäden bis zu 5.000.000 €
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Optional Mitversicherung von Produkthaftpflichtschäden inklusive Eigenmarken und Exporte in die USA
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Optional Mitversicherung von Cyberschäden inklusive 24/7 Support, Kosten der Wiederherstellung der Systeme und Betriebsunterbrechung
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Optional Mitversicherung von Vertrauens- und Betrugsschäden bis 25.000 €

Für wen ist die E-Commerce-Versicherung unverzichtbar?

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Einzelunternehmer, Startups, kleine und mittlere Unternehmen

Für alle Online Händler mit einem Umsatz von 1 € bis 5 Mio. €. Bei höheren Umsätzen schreiben Sie uns bitte für ein individuelles Angebot an.

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Für vie­le Handelstätigkeiten

Die fol­gen­den Bei­spie­le für ver­si­cher­te Tätig­kei­ten sind nicht abschlie­ßend. Ver­si­che­rungs­schutz kann für die Pro­dukt­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht bei allen Han­dels­tä­tig­kei­ten ange­bo­ten werden.

So funktioniert die Zusammen­arbeit

1.

Kon­fi­gu­rie­ren Sie Ihren Versicherungsschutz

Stel­len Sie Ihren Versicherungs­schutz inkl. Deckungs­summen und Selbst­behalt eigen­ständig zusam­men und wäh­len Sie aus unse­ren star­ken Leistungspaketen.

2.

Online bean­tra­gen und Poli­ce per Mail

Versicherungs­schutz online bean­tra­gen und Poli­ce und Vertrags­unterlagen per Mail erhalten.

3.

Bera­tung durch Experten

Sie haben Fra­gen und wün­schen eine Bera­tung? Zögern Sie nicht uns zu kon­tak­tie­ren. Ger­ne per Tele­fon, Mail oder Video Call.

4.

Ände­run­gen / Schadenmeldung 

Bei Ände­run­gen zu Ihrem Ver­trag oder bei einer Scha­den­mel­dung kön­nen Sie sich direkt an uns wen­den. Wir unter­stüt­zen Sie gerne!

Konfigurieren Sie Ihren Versicherungs­schutz ganz individuell

Netto-Monatsbeitrag am Beispiel einer Internetplattform mit 100.000 € Jahresumsatz

Schadenbeispiele

Gefälsch­ter Inhalt

Einem Hacker gelingt es, über eine Script-Schwach­stel­le in einem Online Shop, Inhal­te aus­zu­tau­schen. Bei dem abschlie­ßen eines Bestell­vor­gangs wer­den jetzt auf­grund eines schäd­li­chen Pro­gramm­codes die Bank­da­ten der Benut­zer aus­ge­le­sen und an Drit­te über­mit­telt. Die Kos­ten für die IT-Foren­sik sowie die Ent­fer­nung der Schad­soft­ware und Instal­la­ti­on neu­er Sicher­heits­soft­ware betra­gen 22.000 €.

Feh­ler­haf­tes Impressum

Der Inha­ber eines Online-Shops ver­wen­det ein unvoll­stän­di­ges Impres­sum, dass nicht alle gesetz­li­chen Vor­schrif­ten erfüllt. Ein Mit­be­wer­ber ver­an­lasst die Prü­fung und es kommt zur Abmah­nung auf­grund eines Wett­be­werbs­ver­sto­ßes in Höhe von 800 €.

Ver­let­zung von Markenrechten

Der Betrei­ber eines Online Shops nutzt einen bekann­ten Mar­ken­na­men um für sei­ne Pro­duk­te zu wer­ben. Der Rech­te­inha­ber erhebt einen Unter­las­sungs­an­spruch, da die Ver­wen­dung des Mar­ken­na­mens ohne Erlaub­nis erfolgt ist. Die For­de­run­gen belau­fen sich auf 1.000 €.

Ver­let­zung von Schutzrechten

Der Betrei­ber eines Online Shops ver­öf­fent­licht auf sei­ner Web­sei­te unli­zen­zier­te Bil­der eines Online Bild Archivs. Der Rech­te­inha­ber erhebt einen Unter­las­sungs­an­spruch, da die­se Bil­der ohne sei­ne Ein­wil­li­gung ver­öf­fent­licht wur­den. Die For­de­run­gen belau­fen sich auf 5.000 €.

Cyber-Eigen­scha­den

Der Mit­ar­bei­ter eines Online­shops öff­net den Anhang einer E‑Mail, wel­cher einen Ver­schlüs­se­lungs­tro­ja­ner beinhal­tet. Alle Daten auf den Sys­te­men der Agen­tur wer­den somit unles­bar gemacht. Die Kos­ten für die IT-Foren­sik sowie die Ent­fer­nung der Schad­soft­ware und Instal­la­ti­on neu­er Sicher­heits­soft­ware betra­gen 26.000 €.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

War­um benö­ti­ge ich eine E‑Com­mer­ce-Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Die E‑Com­mer­ce-Haft­pflicht­ver­si­che­rung zählt zu den gewerb­li­chen Ver­si­che­run­gen und ist für alle Online­händ­ler unver­zicht­bar. Sie sichert finan­zi­el­le Schä­den ab, die wäh­rend Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit von Ihnen oder Ihren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den, etwa weil Sie beim Kun­den einen Scha­den durch ver­spä­te­te Lie­fe­rung erzeugt haben. 

Sind auch Abmah­nun­gen wegen Urheber‑, Marken‑, und Wett­be­werbs­rechts­ver­let­zun­gen mitversichert?

Die E‑Com­mer­ce-Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie auch, wenn Sie ver­se­hent­lich eine die­ser geis­ti­gen Schutz­rech­te bei einem Drit­ten verletzen.

Sind Risi­ken im Zusam­men­hang mit Daten­schutz­ver­let­zun­gen vom Ver­si­che­rungs­schutz umfasst?

Die E‑Com­mer­ce-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert auch Schä­den, die Ihnen durch die Ver­let­zung von anwend­ba­ren Daten­schutz­ge­set­zen (zum Bei­spiel Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) oder Euro­päi­sche Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (EU-DSGVO)) in der jeweils gül­ti­gen Fas­sung, entstehen.

Sind Straf­ta­ten von eige­nen Mit­ar­bei­tern und Betrug von Drit­ten mitversichert?

Mit der hier ange­bo­te­nen E‑Com­mer­ce-Haft­pflicht­ver­si­che­rung kön­nen Sie sich auch gegen Betrug von Drit­ten und Dieb­stahl von eige­nen Mit­ar­bei­tern bis zu einer Ent­schä­di­gungs­gren­ze von EUR 25.000 abgesichern.

Über­nimmt die E‑Com­mer­ce-Haft­pflicht­ver­si­che­rung auch Schä­den aus Produkthaftung?

Sie kön­nen auch Ihre Pro­dukt­haf­tung und Per­so­nen- und Sach­schä­den, die sich aus Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit gegen­über Drit­ten erge­ben, mit­ver­si­chern. Selbst wenn Sie in die USA expor­tie­ren, Eigen­mar­ken oder Impor­te aus Nicht-EU-Län­dern anbie­ten, kön­nen Sie dafür bei uns Ver­si­che­rungs­schutz erhalten.

War­um benö­ti­ge ich eine Cyber- und Datendeckung?

Der wähl­ba­re Bau­stein Cyber- und Daten­ei­gen­scha­den bie­tet Ihnen einen Basis-Schutz für die Gefah­ren von Hacker­an­grif­fen. Inklu­diert ist ein 24/7 Not­fall­dienst, der Sie bei einem Cyber-Vor­fall sofort und ein­fach unter­stützt. Außer­dem erstat­tet der Ver­si­che­rer die Kos­ten von IT-Dienst­leis­tern zur Ret­tung Ihrer Daten und der Wie­der­her­stel­lung der Sys­te­me. Letzt­lich ist auch die anwalt­li­che Unter­stüt­zung bei der sen­si­blen Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Daten­schutz­be­hör­den versichert.

War­um benö­ti­ge ich eine D&O‑Außenhaftung?

Der wähl­ba­re Bau­stein D&O‑Außenhaftung ist der Basis-Schutz für die per­sön­li­che Haf­tung von Geschäfts­füh­rern. Wenn Ihr Unter­neh­men als GmbH oder UG fir­miert, kön­nen Drit­te (bspw. Finanz­amt, Insol­venz­ver­wal­ter) direkt Ansprü­che gegen die Geschäfts­füh­rer rich­ten. Die D&O schützt das per­sön­li­che Ver­mö­gen der Geschäftsführer.

Wie ver­hal­te ich mich in einem Schadenfall?

Im Scha­den­fall wen­den Sie sich bit­te direkt per E‑Mail an: (…) wir wer­den Sie dann im wei­te­ren Vor­ge­hen unterstützen. 

Wie setzt sich mein zu zah­len­der Bei­trag zusammen?

Der Bei­trag für die E‑Com­mer­ce-Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­etzt sich aus der Höhe des Umsat­zes, den gewünsch­ten Deckungs­sum­men und Ihrer Zah­lungs­wei­se zusammen.

 

Ihre Vertragspartner

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