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Versicherung für IT-Dienstleister mit Plattform-Vorteil

Ein­fach vom Experten.

Antrag her­un­ter­la­den

Die Dienstleister-Versicherung für Plattform-Mitglieder - Ihre Vorteile

X % Prä­mi­en­vor­teil für Plattform-Mitglieder

Für alle Platt­form-Mit­glie­der haben wir zu dem güns­ti­gen Preis-Leis­tungs­ver­hält­nis einen zusätz­li­chen Prä­mi­en­vor­teil von X % ver­ein­ba­ren können.

Leis­tungs-Update-Garan­tie

Inno­va­ti­ons­klau­sel garan­tiert immer aktu­el­len markt­ge­rech­ten Ver­si­che­rungs­schutz. Neue Leis­tungs­merk­ma­le sind ohne Doku­men­ta­ti­on auto­ma­tisch eingeschlossen.

100 Tage Geld-Zurück-Garantie

Soll­ten Sie nicht zufrie­den sein, kön­nen Sie Ihren Ver­trag inner­halb der ers­ten 100 Tage kün­di­gen und wir erstat­ten Ihnen die Prämie.

Bes­te Leistung

Wenn am Scha­dens­tag die Bedin­gun­gen des Gesamt­ver­band der Deut­schen Versicherungs­wirtschaft bes­ser sind, wird der Ver­si­che­rer auf die­sen regulieren.

Highlights des Plattform-Rahmenvertrages

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Mitversicherung von vertraglichen und gesetzlichen Schadensersatzansprüche
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Mitversicherung von Schadensersatzansprüchen wegen verspäteter Leistung
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Abmahnungen wegen Urheber- und Marken­ sowie Wettbewerbsverletzungen
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Abmahnungen und Strafen bei Datenschutzverletzungen
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Mitversicherung von freien Mitarbeiter und Subunternehmen
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Mitversicherung von Vertrauens- und Betrugsschäden bis 25.000 €
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Optional Mitversicherung von Druckeigenschäden bis 300.000 € möglich
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Alle Tätigkeiten sind weltweit versichert

Für wen ist die Dienstleister Haftpflicht-Versicherung unverzichtbar?

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Freelancer, Startups, kleine und mittlere Unternehmen

Für alle IT-Dienstleister von einem Umsatz von 1 € bis 1,5 Mio. €. Bei größeren Umsätzen schreiben Sie uns bitte für ein individuelles Angebot an.

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Für die gesam­te IT-Branche

Die fol­gen­den Bei­spie­le für ver­si­cher­te Tätig­kei­ten sind nicht abschlie­ßend. Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Haft­pflicht­an­sprü­che wegen Tätig­kei­ten eines Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie- und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons- Unter­neh­mens oder IT-Free­lan­cers im Sin­ne einer offe­nen Berufsbilddeckung.

So funktioniert die Zusammen­arbeit

1.

Kon­fi­gu­rie­ren Sie Ihren Versicherungsschutz

Stel­len Sie Ihren Versicherungs­schutz inkl. Deckungs­summen und Selbst­behalt eigen­ständig zusam­men und wäh­len Sie aus unse­ren star­ken Leistungspaketen.

2.

Online bean­tra­gen und Poli­ce per Mail

Versicherungs­schutz online bean­tra­gen und Poli­ce und Vertrags­unterlagen per Mail erhalten.

3.

Bera­tung durch Experten

Sie haben Fra­gen und wün­schen eine Bera­tung? Zögern Sie nicht uns zu kon­tak­tie­ren. Ger­ne per Tele­fon, Mail oder Video Call.

4.

Ände­run­gen / Schadenmeldung 

Bei Ände­run­gen zu Ihrem Ver­trag oder bei einer Scha­den­mel­dung kön­nen Sie sich direkt an uns wen­den. Wir unter­stüt­zen Sie gerne!

Konfigurieren Sie Ihren Versicherungs­schutz ganz individuell

Netto-Monatsbeitrag am Beispiel eines IT-Dienstleisters mit 100.000 € Umsatz

Schadenbeispiele

Pro­gram­mier­feh­ler lässt Gewin­ne platzen

Ein frei­be­ruf­li­cher Pro­gram­mie­rer ent­wi­ckelt eine Daten­bank­soft­ware zum Ver­sand von 12.000 Online-Mai­lings für ein Mode­un­ter­neh­men. Auf­grund eines Feh­lers in der Pro­gram­mie­rung wer­den die for­ma­tier­ten Mai­lings falsch ver­sen­det. Das Unter­neh­men eröff­net Scha­den­er­satz­kla­ge gegen den Pro­gram­mie­rer wegen ent­gan­ge­nem Gewinn von 120.000 €.

Ver­zugs­scha­den

Ein IT-Unter­neh­men ist mit der War­tung und dem Sup­port der Com­pu­ter­sys­te­me eines Logis­tik­un­ter­neh­mens betraut. Bei einem Sys­tem­aus­fall kann das IT-Unter­neh­men die ver­ein­bar­te Reak­ti­ons­zeit von einer Stun­de nicht ein­hal­ten. Erst nach 7 Stun­den lau­fen die Sys­te­me wie­der. Der Auf­trag­ge­ber ver­langt für die ver­zö­ger­te Leis­tungs­er­brin­gung Scha­den­er­satz in Höhe von 50.000 €.

Ver­let­zung von Schutzrechten

Eine Web-Agen­tur ver­wen­det für die Web­sei­te eines Kun­den aus der Auto­mo­bil­bran­che geschütz­tes Bild­ma­te­ri­al eines Wett­be­wer­bers. Ohne wei­te­re Prü­fung wird die Web­sei­te live geschal­tet. Der Kun­de wird vom recht­li­chen Eigen­tü­mer des Bild­mo­ti­ves abge­mahnt, Scha­den­er­satz­for­de­run­gen folgen.

Bera­tungs­feh­ler

Ein IT-Bera­ter emp­fiehlt einem Ener­gie­ver­sor­ger eine Ver­wal­tungs- Soft­ware. Nach der Imple­men­tie­rung der Soft­ware stellt sich her­aus, dass das Pro­dukt nicht für die Ver­wal­tung von Ver­brauchs­da­ten geeig­net ist. Dem Ener­gie­ver­sor­ger ent­steht durch Anschaf­fung und Imple­men­tie­rung einer neu­en Soft­ware ein Scha­den von 73.000 €.

Cyber-Eigen­scha­den

Der Mit­ar­bei­ter einer Online­agen­tur öff­net den Anhang einer E‑Mail, wel­cher einen Ver­schlüs­se­lungs­tro­ja­ner beinhal­tet. Alle Daten auf den Sys­te­men der Agen­tur wer­den somit unles­bar gemacht. Die Kos­ten für die IT-Foren­sik sowie die Ent­fer­nung der Schad­soft­ware und Instal­la­ti­on neu­er Sicher­heits­soft­ware betra­gen 26.000 €.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

War­um benö­ti­ge ich eine IT-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die IT-Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung zählt zu den gewerb­li­chen Ver­si­che­run­gen und ist für alle IT-Dienst­leis­ter unver­zicht­bar. Sie sichert finan­zi­el­le Schä­den ab, die wäh­rend Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit von Ihnen oder Ihren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den, etwa weil Sie einen Kun­den bei einem Kun­den falsch beraten.

Sind auch Abmah­nun­gen wegen Urheber‑, Marken‑, und Wett­be­werbs­rechts­ver­let­zun­gen mitversichert?

Die IT-Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie auch, wenn Sie ver­se­hent­lich eine die­ser geis­ti­gen Schutz­rech­te bei einem Drit­ten verletzen.

Sind Risi­ken im Zusam­men­hang mit Daten­schutz­ver­let­zun­gen vom Ver­si­che­rungs­schutz umfasst?

Die IT-Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert auch Schä­den, die Ihnen durch die Ver­let­zung von anwend­ba­ren Daten­schutz­ge­set­zen (zum Bei­spiel Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG)) in der jeweils gül­ti­gen Fas­sung, Euro­päi­sche Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (EU-DSGVO) entstehen.

Sind Straf­ta­ten von eige­nen Mit­ar­bei­tern und Betrug von Drit­ten mitversichert?

Mit der hier ange­bo­te­nen IT-Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Sie auch gegen Betrug von Drit­ten und Dieb­stahl von eige­nen Mit­ar­bei­tern bis zu einer Ent­schä­di­gungs­gren­ze von 25.000 € abgesichert.

Wel­che Schä­den über­nimmt die Dienstleister-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die IT-Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt sämt­li­che Per­so­nen- und Sach­schä­den, die sich aus Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit gegen­über Drit­ten erge­ben. Und über­nimmt auch die Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che, die gegen Sie oder Ihre Fir­ma, gestellt wer­den (Pas­si­ver Rechtsschutz).

War­um benö­ti­ge ich eine Cyber- und Datendeckung?

Der wähl­ba­re Bau­stein Cyber- und Daten­ei­gen­scha­den bie­tet Ihnen einen Basis-Schutz für die Gefah­ren von Hacker­an­grif­fen. Inklu­diert ist ein 24/7 Not­fall­dienst, der Sie bei einem Cyber-Vor­fall sofort und ein­fach unter­stützt. Außer­dem erstat­tet der Ver­si­che­rer die Kos­ten von IT-Dienst­leis­tern zur Ret­tung Ihrer Daten und der Wie­der­her­stel­lung der Sys­te­me. Letzt­lich ist auch die anwalt­li­che Unter­stüt­zung bei der sen­si­blen Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Daten­schutz­be­hör­den versichert.

War­um benö­ti­ge ich eine D&O‑Außenhaftung?

Der wähl­ba­re Bau­stein D&O‑Außenhaftung ist der Basis-Schutz für die per­sön­li­che Haf­tung von Geschäfts­füh­rern. Wenn die Pra­xis als GmbH oder UG orga­ni­siert ist, kön­nen Drit­te (bspw. Finanz­amt, Insol­venz­ver­wal­ter) direkt Ansprü­che gegen die Geschäfts­füh­rer rich­ten. Die D&O schützt das per­sön­li­che Ver­mö­gen der Geschäftsführer.

Wie ver­hal­te ich mich in einem Schadenfall?

Im Scha­den­fall wen­den Sie sich bit­te direkt per E‑Mail an: (…) wir wer­den Sie dann im wei­te­ren Vor­ge­hen unterstützen.

Wie setzt sich mein zu zah­len­der Bei­trag zusammen?

Der Bei­trag für die D&O‑Versicherung setzt sich aus der Höhe des Umsat­zes, den gewünsch­ten Deckungs­summen und Ihrer Zah­lungs­wei­se zusammen.

Ihre Vertragspartner

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