So können Sie ihr Unternehmen bestmöglich vor unerwarteten Mehrkosten beim Ausfall eines Mitarbeiters in Schlüsselposition absichern.
Ein solcher Ausfall ist gegeben, wenn der Mitarbeiter seine Arbeit aufgrund eines der folgenden Umstände dauerhaft nicht erbringen kann:
• wirksame außerordentliche und fristlose Kündigung durch die versicherte Gesellschaft aufgrund massiven beruflichen Fehlverhaltens des Mitarbeiters,
• länger als sechs Wochen andauernde, von einem Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit oder
• Tod des Mitarbeiters.
Ersetzt werden die folgenden zur Vermeidung eines versicherten Haftpflichtschadens notwendigen Kosten im Zusammenhang mit einer Nachbesetzung des Mitarbeiters in Schlüsselposition:
• Kosten der Personalberatung (einschließlich Headhunter-Kosten),
• Kosten für externe Kommunikation (einschließlich Kosten der Stellenausschreibung) sowie
• Personalmehrkosten für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten, das heißt zusätzliche interne und externe Kosten zur Erfüllung der Aufgaben des ausgefallenen Mitarbeiters, abzüglich etwa ersparter Vergütung.
Außerdem sichert dieser Baustein eigenschäden des Unternehmens, die dieses durch die Fahrlässigkeit mitversicherter Personen erlitten hat, wenn diese eigentlich dem Unternehmen Schadenersatzpflichtig wären.
Es gilt eine Entschädigungsgrenze von 300.000 €.